Externer Datenschutzbeauftragter Berlin

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – als fachkundiger Partner (DSB-TÜV) beraten und unterstützen wir seit 2010 nicht-öffentliche Stellen in der Hauptstadt. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Organisationen und Vereine in Berlin.

Externer Datenschutzbeauftragter Berlin Zu unseren Kunden zählen neben IT-Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Steuerberatern auch Fitnessstudios und Vereine. Auch sind wir als Datenschutzbeauftragter für Unternehmen der Sozialwirtschaft wie z. B. Lebenshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tätig. Des Weiteren beraten und betreuen wir Berliner Unternehmen aus dem Bereich „Forschung und Entwicklung“.

Datenschutzbeauftragter für Unternehmen, Vereine und Organisationen in Berlin

Unsere Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter umfasst die allgemeine Datenschutzberatung der Geschäftsführung, Fach- und Abteilungsleitung sowie die Datenschutzschulung der Mitarbeiter.

Auszugsweise unsere Standardleistungen als externer DSB

Die von uns garantierten Standardleistungen als Datenschutzbeauftragter ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben – Aufgaben des „Beauftragten für den Datenschutz“ – des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Wir bieten keine abgestuften Datenschutz-Pakete a la „Standard“, „Professional“ oder „Flatrate“ an, da es klare gesetzliche Maßgaben für den „Beauftragten für den Datenschutz“ gibt und alle zuvor benannten Punkte – ohne wenn und aber – im Rahmen dieser übertragenen Aufgabe umzusetzen sind.

Fachkundige Datenschutzberatung in der Hauptstadt – DSB-TÜV und zertifizierter Datenschutzauditor

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert in § 4f, wer zum „Beauftragten für den Datenschutz“ bestimmt, genauer bestellt werden darf.

Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.

Als – von der TÜV-SÜD-Akademie – zertifizierter Datenschutzbeauftragter – DSB-TÜV – sowie der erweiterten Qualifikation Datenschutzauditor (TÜV) verfüge ich über die gesetzlich geforderte Fachkunde. Darüber hinaus qualifiziere ich mich kontinuierlich durch Fortbildungsmaßnahmen bei anerkannten Datenschutzschulungsunternehmen wie z. B. dem TÜV, der IHK und anderen Anbietern.

Wer muss wann einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Wer muss wann einen „Beauftragten für den Datenschutz“ bestellen – die Antwort auf diese Frage liefert die Regelung des BDSG in § 4f – die da lautet:

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nichtöffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Soweit aufgrund der Struktur einer öffentlichen Stelle erforderlich, genügt die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz für mehrere Bereiche. Soweit nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeiten, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Die gesetzliche Regelung zur Bestellung eines DSB – kurz und knapp zusammengefasst

Nicht-öffentliche Stellen – wie Unternehmen, Vereine oder Organisationen – die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten müssen einen Datenschutzbeauftragten haben, wenn in der Regel 10 oder mehr Personen mit dieser automatisierten Verarbeitung beschäftigt sind. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und der/die zum DSB bestellte Mitarbeiter(in) muss – wie oben beschrieben – die erforderliche Fachkunde besitzen. Die Frist zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten beträgt 4 Wochen – nach Aufnahme der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten durch die verantwortliche Stelle.

Wenn von der verantwortlichen Stelle Verfahren verwendet werden bzw. verwendet werden sollen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, ist unabhängig der Mitarbeiteranzahl ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Beispiele von Verfahren, die der Vorabkontrolle unterliegen

Die nachfolgenden Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten – machen also die Bestellung eines DSB durch die verantwortliche Stelle zur Pflicht.

Das BDSG regelt die Notwendigkeit der Vorabkontrolle in § 4d Absatz 5. Demnach muss vor Beginn des Einsatzes von „automatisierter Verarbeitungen welche besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen die Vorabkontrolle erfolgen. Insbesondere gilt dies für Verfahren, wenn:

1. besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) verarbeitet werden

oder

2. die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens.

Die Vorabkontrolle kann entfallen – „insofern eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist.“

Welche Vorteile hat die Bestellung des externen gegenüber dem internen DSB?

Der Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten gegenüber der internen Bestellung eines DSB gibt es viele.

Hier nur ein paar Vorteile des externen DSB im Überblick:

Ausführlicher können Sie sich über die Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten unter dem Beitrag Externer Datenschutzbeauftragter Vorteile und Nachteile informieren.

Welche Kosten fallen für unsere Dienstleistung als externer DSB an?

Auf die Kosten, die für meine Bestellung zu Ihrer Datenschutzbeauftragten entstehen – darauf wollen wir kurz eingehen.

Datenschutz ist individuell – kein Unternehmen gleicht dem Anderen zu Hunderprozent. Daher kann man keinen Pauschalpreis für die Umsetzung der Aufgaben als Datenschutzbeauftragter fixieren. Zum einen möchten wir Sie nicht übervorteilen und zum anderen sollen Sie im Fall eines erhöhten Bedarfs nicht mit einem Sparpaket bedacht oder unkalkulierbaren Mehrkosten belastet werden.

Daher erhalten Sie von uns ein individuell auf Sie abgestimmtes Angebot und schließen einen Beratervertrag zum monatlichen Festpreis, welcher nach Umsetzung aller notwendigen Aufgaben und Prozesse angepasst wird und somit die Kosten reduziert werden können.

Der monatliche Grundpreis für meine Bestellung als Datenschutzbeauftragter beträgt 25,00 EUR zzgl. geltender Mehrwertsteuer bei einer Mindestvertragslaufzeit von nur einem Kalenderjahr.

Externer DSB Berlin – Angebot zur Bestellung anfordern

Sind Sie zur Bestellung eines „Beauftragten für den Datenschutz“ verpflichtet und wollen auf uns als ihr externer Datenschutzbeauftragter und fachkundiger Partner setzen. Dann treten Sie mit uns in Kontakt – nutzen Sie bitte unser Kontaktformular zur Anforderung eines unverbindlichen Angebotes. Durch unsere professionelle und themenspezifische Datenschutzberatung bzw. als Ihr bestellter DSB können Sie als Berliner Unternehmen, Gesellschaft oder Verein die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes rechtskonform, rechtssicher und kosteneffizient realisieren.